Christenverfolgung ist an vielen Orten auf dem Planet Erde eine Realität. In Europa könnte man denken, dass es da keinen Grund zur Beunruhigung gibt. Die Religionsfreiheit auch für Christen müsste also intakt sein. Dr. Matin Kugler zeichnet ein differenzierteres Bild.
Auch wenn Christen auf dem europäischen Kontinent nicht verfolgt werden, leiden sie dennoch in gewissen Fällen wegen ihres Glaubens. Sie werden diskriminiert und marginalisiert. Aus diesem Grunde gibt es seit dem Jahre 2009 die Organisation "Observatory on Intolerance and Discrimination against Christians in Europe" (OIDACEurope). Es ist ein Zentrum, welches auf Ungerechtigkeiten aufmerksam machen will.
Das jüngste Projekt von OIDACEurope ist die Publikation einer Dokumentation über 5-6 Ländern in Europa, wo es besonders schwierig ist, als Christin oder Christ zu leben. Radio Life Channel im Gespräch mit Dr. Martin Kugler, dem Gründer von OIDACEurope.
Charta der Grundrechte der EU
Artikel 10 - Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen.
Das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen wird nach den einzelstaatlichen Gesetzen anerkannt, welche die Ausübung dieses Rechts regeln.