Mit über 71 Prozent wurde die Erbschaftssteuer-Initiative deutlich abgelehnt. Diese beabsichtigte, auf Nachlässe von über 2 Millionen Franken eine Bundessteuer von 20 Prozent zu erheben. Dieser Ertrag wäre dann im Rahmen der AHV anderen Menschen zugute gekommen. Entsprechend argumentierten die Befürworter mit dem Wert der Gerechtigkeit.