Je mehr Religionen und Weltanschauungen sich auf engem Raum tummeln, umso mehr müssen sie sich arrangieren. Denn die eigene Freiheit hört dort auf, wo die des anderen beschnitten wird. Um das Zusammenleben der verschiedenen Philosophien zu gewährleisten, gibt es eine Verfassung, in der unter anderem die Menschenrechte festgeschrieben sind.
Stellt sich nun die Frage, inwiefern diese Menschenrechte mit der religiösen Überzeugung und dem Wahrheitsanspruch kompatibel sind. Der Luzerner Professor für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Universität, Adrian Loretan, vermittelt fundiertes Wissen über die Wechselbeziehungen zwischen staatlichen und religiösen Institutionen.