Bis vor kurzem war der Karfreitag in Österreich ein normaler Werktag. Für Evangelische, Methodisten und Altkatholiken war es zwar ein Feiertag, aber sie mussten ihn bei ihrem Arbeitgeber einfordern. Wurde er nicht eingefordert, gab es dafür einen Feiertagszuschlag.
Die Klage eines Arbeitnehmers, der sich durch die bisherige Regelung benachteiligt fühlte, führte dazu, dass wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs eine neue Regelung notwendig wurde. Mit der neuen Lösung können Arbeitnehmer einen selbstgewählten persönlichen Feiertag beziehen – allerdings aus dem bestehenden Kontigent an Urlaubstagen.
Wir sprachen mit Paul Wuthe, Pressesprecher der österreichischen Bischofskonferenz.