Nachdem die Evangelisch-methodistische Kirche (EMK) jahrelang Förderbeiträge vom Bundesamt für Sozialversicherungen erhielt, wurden diese 2014 mit Verweis auf das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz gestrichen. Diesen Entscheid focht Takano, die Fachstelle für Kinder- und Jugendarbeit der EMK, vor dem Bundesverwaltungsgericht an. Des Gericht hat das Urteil nun bestätigt.