Bereits in der «Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte» von 1948 ist festgehalten, dass eine Ehe nur «im freien und vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten geschlossen werden» darf. Laut Schweizerischem Zivilgesetzbuch ist eine ungewollte Eheschliessung ein Grund, um eine Ehe ungültig erklären zu lassen. In allen Religionen sind Zwangsheiraten immer noch verbreitet, und damit betrifft diese Thematik auch Menschen in der Schweiz.
Die Fachstelle «Zwangsheirat» will dagegen angehen. Sie organisiert Tagungen und betreibt bei verschiedenen Kontaktstellen Aufklärungsarbeit. Zudem hilft sie konkret bei Fällen von Zwangsheirat.