Seit dem 1. Februar 2003 ist das «Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung» in Kraft. Der Bund zieht nach 14 Jahren eine Bilanz. Laut der Website des Bundes entsprechen die Finanzhilfen «nach wie vor einem grossen Bedürfnis». Rund 3000 Gesuche wurden bewilligt.
Nicht alle sind gleich zufrieden. Die EDU fordert in einer Medienmitteilung Gleichheit für Familien, in denen nur ein Elternteil verdient. Sie sehen diese Familien benachteiligt. Die SP hingegen relativiert das Ganze und beleuchtet die Vorteile der familienergänzenden Kinderbetreuung. Zu hören sind Hans Moser (Präsident EDU Schweiz) und Yvonne Feri (SP Schweiz).