Wenn man in eine neue Mietwohnung zieht, hinterlegt man eine Kaution. Diese kann zwischen einem und drei Monatsmieten betragen. Nach Ende des Mietverhältnisses erhält man die Kaution wieder zurück, wenn man denn die Wohnung in einem guten Zustand übergibt und dies in einem Protokoll bestätigt wird.
Wenn allerdings Teile der Wohnung übermässig abgenützt sind oder noch Mieten oder Nebenkosten ausstehen, werden diese mit der Kaution verrechnet. Fabian Gloor, Rechtsberater beim Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband, erzählt uns mehr darüber.